Steuern & Entlastungen

Welche Positionen Ihrer Energierechnung lassen sich prüfen? Der Überblick zu Energienebenkosten führt zu den einzelnen Möglichkeiten. Die weiteren Artikel erklären Voraussetzungen, Berechnung und Unterlagen im Detail.

Der Einstieg ins Thema

Energienebenkosten senken: Welche Möglichkeiten hat Ihre Branche?

Auf Ihrer Strom- und Gasrechnung stehen neben dem Energiepreis auch Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Konzessionsabgaben. Je nach Tätigkeit, Verbrauch und Abnahmestelle können einzelne Positionen für eine Entlastung oder Korrektur infrage kommen. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie ansetzen können und welche Unterlagen die Prüfung ermöglichen.

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Voraussetzungen für die Stromsteuererstattung

Für die Entlastung nach § 9b StromStG müssen Unternehmen, Stromverwendung und Nachweise zusammenpassen. Begünstigt sind bestimmte betriebliche Entnahmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Weder ein passender Branchenname noch eine hohe Jahresrechnung bestätigt den Anspruch allein.

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Vertiefende Artikel

Stromsteuererstattung berechnen

Die Entlastung nach § 9b StromStG wird aus der begünstigten Strommenge berechnet. Stand September 2026 beträgt der Satz 20 Euro je MWh; gewährt wird der Betrag oberhalb von 250 Euro im Kalenderjahr. Die Rechnung setzt eine vorherige Prüfung der Berechtigung voraus.

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Antrag auf Stromsteuererstattung

Der Antrag auf Entlastung nach § 9b StromStG verbindet Unternehmensprüfung, nachvollziehbare Mengenherleitung und elektronische Übermittlung. Beginnen Sie mit dem richtigen Antragsteller und Zeitraum. Eine Sammlung von Stromrechnungen allein ist noch kein vollständig vorbereiteter Antrag.

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Frist für die Stromsteuererstattung

Für die Stromsteuerentlastung zählt die wirksame Antragstellung beim zuständigen Hauptzollamt innerhalb der maßgeblichen Festsetzungsfrist. Die Übergabe von Unterlagen an einen Berater genügt dafür nicht. Planen Sie Prüfung, Freigabe und elektronische Übermittlung als getrennte Schritte.

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THG-Quote für Firmenflotten

Bei der THG-Vermarktung einer Firmenflotte sind Fahrzeugberechtigung, Verpflichtungsjahr und bestehende Vereinbarungen zuerst zu prüfen. Die behördliche Bescheinigung anrechenbarer Mengen und deren kommerzielle Vermarktung sind unterschiedliche Schritte. Eine feste staatliche Auszahlung pro Fahrzeug gibt es daraus nicht.

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THG-Quote oder CO₂-Zertifikate

THG-Quote, freiwillige CO₂-Gutschriften und gesetzliche Emissionsberechtigungen sind unterschiedliche Instrumente. Beginnen Sie deshalb mit dem Zweck: Geht es um Flottenerlöse, einen freiwilligen Klimabeitrag oder die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht? Das Wort „Zertifikat“ allein erklärt nichts davon.

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Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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