THG-Quote für Unternehmen

utz-energie begleitet Firmenflotten bei Prüfung, Dokumentation und gebündelter Vermarktung geeigneter batterieelektrischer Fahrzeuge und bestimmter Ladeinfrastruktur. Halterstatus, Fahrzeugklasse, Antragsjahr und frühere Vermarktung werden vor Einreichung geklärt.

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Die Flotte für ein Vermarktungsjahr ordnen

utz-energie begleitet Unternehmen bei der gebündelten Vermarktung geeigneter reiner Elektrofahrzeuge. Ausgangspunkt sind Halterdaten, Fahrzeugklassen und die Frage, ob die Berechtigung für das Jahr bereits anderweitig vergeben wurde.

Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur unterscheiden

Die pauschalierte Fahrzeuganrechnung und die Anrechnung gemessener Strommengen an geeigneter öffentlicher Ladeinfrastruktur benötigen unterschiedliche Nachweise. Eine betriebliche Wallbox ist nicht allein deshalb eine gesondert anrechenbare öffentliche Ladestelle.

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Fuhrparkliste
  • Halterstatus und bisheriger Vermarktungsvertrag
  • Bei Ladepunkten: Betreiber, Öffentlichkeit und Messnachweise

Halterwechsel und bestehende Bindungen klären

Ordnen Sie jedem Fahrzeug Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Zulassungsunterlagen und Vermarktungsjahr zu. Bei Leasing zählt, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist und was bereits vereinbart wurde. Bei Kauf oder Verkauf im laufenden Jahr wird geprüft, ob dieselbe Berechtigung schon eingereicht oder übertragen ist. So vermeidet die Flottenliste widersprüchliche Anträge.

Bescheinigung und Auszahlung auseinanderhalten

Die behördliche Bescheinigung betrifft anrechenbare Mengen. Der Vermarktungsvertrag regelt Erlös, Gebühren, Auszahlungszeitpunkt und mögliche Bedingungen. Fragen Sie bei Flottenangeboten, wie abgelehnte oder unvollständige Fahrzeuge behandelt werden und wer Rückfragen bearbeitet. Für öffentliche Ladepunkte benötigt die Prüfung andere Mengen- und Betreibernachweise als für die Fahrzeugpauschale.

Auszahlung und Abwicklung vergleichen

utz-energie klärt Angebote einschließlich Vergütungsmodell, Gebühren und Nachweisaufwand. Das UBA bescheinigt die anrechenbaren Mengen; der Vermarktungsvertrag legt Ihre Auszahlung und deren Bedingungen fest. So lassen sich Angebote für dasselbe Verpflichtungsjahr vergleichen.

Häufige Fragen

Kann utz-energie ein zweites Angebot prüfen, wenn schon ein Händler eingebunden ist?

Ein Vergleich ist möglich. Eine erneute Vermarktung derselben Berechtigung darf daraus nicht entstehen; bestehende Bindungen werden zuerst geprüft.

Sind Plug-in-Hybride wie reine Elektrofahrzeuge anrechenbar?

Die hier beschriebene Fahrzeugpauschale bezieht sich auf reine Batterieelektrofahrzeuge. Die Fahrzeugdaten werden vor der Einreichung entsprechend geprüft.

Ist eine feste Auszahlung staatlich garantiert?

Nein. Das UBA bescheinigt Mengen; eine zugesagte Auszahlung richtet sich nach dem konkreten Vermarktungsvertrag einschließlich seiner Bedingungen.

Passend zu Ihrem Anliegen

Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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Quellen & Datenstand

Stand: 9. September 2026.

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