Die vorhandenen Stromzwecke erfassen
Wohnungsstrom, Allgemeinstrom, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur können unterschiedliche Vertragspartner und Messkonzepte haben. Klären Sie zuerst, welche Stellen die Verwaltung tatsächlich betreut und welche eigenständig von Nutzern versorgt werden.
Kleine Zähler und große Lasten unterschiedlich prüfen
Bei kleinen Gemeinschaftszählern fallen Grund- und Messkosten stark ins Gewicht. Große Technikanschlüsse benötigen gegebenenfalls Lastgang und Leistungsbetrachtung. Die gleiche Preisüberschrift passt deshalb nicht zu jeder Stelle.
- Vertrags- und Zählerliste mit Verbrauchszweck
- Jahresrechnungen und gegebenenfalls Lastgänge
- Geplante Wärmepumpe, PV oder Ladepunkte
Die Stromstellen nach Zweck gruppieren
Eine praktische Bestandsaufnahme unterscheidet Beleuchtung und Gemeinschaftstechnik, Heizung, Ladeinfrastruktur und individuell versorgte Einheiten. Ergänzen Sie je Gruppe Vertragspartei, Messkonzept und geplante Veränderungen. So lassen sich kleine feste Kosten anders prüfen als eine Lastspitze am Technikanschluss. Für die spätere Abrechnung bleibt erkennbar, welche Nutzung hinter einer Rechnung steht und welche Nutzerverträge nicht zur Verwaltungsbeschaffung gehören.
Verträge mit der Gebäudeentwicklung abstimmen
Neue Anlagen und geänderte Nutzung fließen in die Mengenplanung ein. utz-energie bereitet Vergleich, Kündigung und Anmeldung vor und unterstützt bei Rückfragen. Die Zuordnung zu späteren Kostenarten bleibt in der Objektverwaltung nachvollziehbar.
