Rahmen und Einzelvertrag auseinanderhalten
Der Rahmen kann Preislogik und Abläufe festlegen, während einzelne Lieferstellen gesondert angemeldet werden. Prüfen Sie, wann eine verbindliche Lieferpflicht entsteht und wer Vertragspartner des jeweiligen Abrufs ist.
Zu- und Abgänge vorab regeln
Eine Verwaltung übernimmt und verliert Objekte. Deshalb sind Regeln für neue Stellen, Abgabe, Leerstand und abweichende Starttermine zentral. Eine Gesamtmenge darf nicht unbeabsichtigt zur Verpflichtung für längst abgegebene Objekte werden.
- Rahmenbedingungen und Muster eines Einzelabrufs
- Regeln für Zu-/Abgänge und Mengenänderung
- Rechnungskreise, Haftung und Kündigung
Vor dem Abschluss einen Zu- und Abgang durchspielen
Prüfen Sie beispielhaft, wie ein im April übernommenes Objekt aufgenommen wird: Welche Daten sind nötig, welcher Preis gilt und wann bestätigt der Lieferant den Beginn? Spielen Sie ebenso eine Objektabgabe durch. Bleiben Mengen oder Zahlungsrisiken bestehen, muss dies verständlich ausgewiesen sein. Diese beiden Fälle zeigen häufig mehr über die Eignung des Rahmens als eine allgemein beworbene einheitliche Kondition.
Abrechnung und Verantwortung erhalten
Vereinbaren Sie getrennte Rechnungskreise, Datenzugang und Ansprechpartner. Klären Sie etwaige gemeinsame Haftung oder Sicherheiten ausdrücklich. Organisatorische Bündelung bedeutet nicht automatisch eine gemeinsame rechtliche Verpflichtung aller WEGs.
