Lieferstellen für die Anfrage bereinigen
Klären Sie doppelte Zähler, abgegebene Objekte und abweichende Vertragspartner. Nur tatsächlich verfügbare Liefermengen gehören in die Anfrage. Offene Kündigungen oder noch gebundene Stellen erhalten einen eigenen Status.
Gemeinsame Bedingungen vorgeben
Legen Sie Lieferbeginn, Laufzeit, Mengenbasis und Preisbestandteile fest. Anbieter müssen erkennen, ob ein Gesamtportfolio oder einzelne Lose angeboten werden sollen. Rückfragen werden in einer gemeinsamen Fassung der Unterlagen beantwortet.
- Bereinigte Liste mit Verbrauch, Marktlokation und Frist
- Gewünschtes Modell und Angebotsabgabetermin
- Rechnungskreise und Entscheidungsbefugnisse
Beispiel: ein Bestand mit zwei Beginnterminen
Eine Verwaltung möchte beispielsweise zehn Objekte gemeinsam anfragen. Sechs Verträge enden im Dezember, vier erst im Juni. Statt einen unzutreffenden gemeinsamen Beginn zu verwenden, werden zwei Lose mit ihren Einzelmengen gebildet. Für jedes Angebot bleibt sichtbar, welche Stellen enthalten sind. Die Auswertung zeigt anschließend sowohl Kosten je Gemeinschaft als auch die Summe der Lose. Vor der Annahme wird geprüft, ob alle notwendigen Freigaben innerhalb der Angebotsbindung erreichbar sind.
Ergebnis mit Entscheidungsweg übergeben
Die Auswertung zeigt Jahreskosten je Gemeinschaft, offene Bestandteile und Annahmefrist. Eine mögliche Bündelung ändert nicht automatisch die rechtliche Verantwortung. Die Verwaltung klärt den erforderlichen Freigabeweg vor der Zuschlagsentscheidung.
