RLM und Konzessionsabgabe prüfen

utz-energie untersucht Messart, Lastgang, Leistung und konzessionsabgabenrechtliche Einordnung gemeinsam. So wird sichtbar, ob eine RLM-Lösung oder Lastgangoptimierung nach Einbezug aller Mess-, Netz- und Umsetzungskosten wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

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Messart und Kostenstruktur gemeinsam prüfen

utz-energie betrachtet Jahresmenge, Lastverlauf und Netzentgelte. Eine registrierende Leistungsmessung kann bessere Daten liefern und die Abrechnung verändern. Deshalb wird die Umrüstung nicht allein an einer Verbrauchsgrenze festgemacht.

Konzessionsabgabe separat nachweisen

Eine mögliche günstigere Einstufung richtet sich nach der KAV und den Werten der einzelnen Abnahmestelle. Der Einbau eines anderen Zählers allein genügt nicht. Mess- und Leistungskosten können einen Abgabenvorteil teilweise oder vollständig aufzehren.

  • Jahresrechnung, Messvertrag und Netzentgeltblatt
  • Lastgang oder belastbare Leistungsangaben
  • Umbaukosten und erwartete künftige Nutzung

Was die Vergleichsrechnung enthalten muss

Wir stellen das bisherige Mess- und Abrechnungsmodell einem konkret bestätigten Alternativmodell gegenüber. Dazu gehören einmaliger Umbau, jährlicher Messbetrieb, Arbeits- und Leistungskosten sowie die belegbare Konzessionsabgabe. Eine hohe einzelne Lastspitze kann die neue Kostenstruktur beeinflussen. Deshalb reicht es nicht, nur eine mögliche Abgabenersparnis mit dem Zählerpreis zu vergleichen.

Beispiel: gleich viel Strom, andere Kostenverteilung

Zwei Werkstätten beziehen beispielsweise dieselbe Jahresmenge. Eine startet viele Maschinen gleichzeitig, die andere verteilt Anläufe über den Tag. Ihre Leistungswerte können sich deutlich unterscheiden. Für eine RLM-Entscheidung werden deshalb Messdaten oder eine geeignete Erhebung gebraucht. Zeigt die Rechnung keinen Vorteil, kann eine bessere Datenbasis für den Betrieb trotzdem einen Nutzen haben; dieser wird als eigener Grund bewertet.

Vom Vergleich zur betreiberseitigen Klärung

utz-energie bereitet den Kostenvergleich vor und begleitet Rückfragen bei Netz- und Messstellenbetreiber. Diese bestätigen Messkonzept, technische Machbarkeit und Entgelte. Die Umsetzung erfolgt erst auf Basis der bestätigten Gesamtkosten.

Häufige Fragen

Lohnt sich RLM auch bei 80.000 kWh?

Eine Prüfung kann sinnvoll sein. Sie benötigt Leistungswerte, konkrete Betreiberkonditionen und den KAV-Nachweis; allein die Jahresmenge belegt keinen Vorteil.

Ist ein Smart Meter automatisch ein RLM-Zähler?

Die Begriffe beschreiben verschiedene Aspekte von Messung und Abrechnung. Das konkrete Gerät, die Datenbereitstellung und das vom Betreiber bestätigte Messkonzept müssen zusammen betrachtet werden.

Wer bestätigt die künftigen Entgelte?

Netz- und Messstellenbetreiber bestätigen die für die Stelle geltenden Bedingungen. Mit diesen Angaben lässt sich die wirtschaftliche Entscheidung vorbereiten.

Passend zu Ihrem Anliegen

Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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Quellen & Datenstand

Stand: 9. September 2026.

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