Vorab klären, wer das Wahlrecht ausübt
Die Rechnung hilft bei der ersten Zuordnung: Wer stellt Messentgelte in Rechnung, welcher Messstellenbetreiber ist genannt, und wer ist Vertragspartner? Bei einer gemieteten Gewerbefläche oder mehreren Nutzern im Gebäude sollte zusätzlich geklärt werden, ob bereits eine gebäudeweite Auswahl besteht.
Die Bundesnetzagentur weist auf Einschränkungen durch die Auswahl des Anschlussnehmenden hin. Nach § 5 MsbG kann das Auswahlrecht nach der Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem durch den grundzuständigen Betreiber grundsätzlich erst nach zwei Jahren ausgeübt werden. Eine frühere Beendigung ist möglich, wenn sich der grundzuständige und der neue Betreiber darauf einigen. Rechte wegen nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt. Klären Sie diese Ausgangslage vor der Kündigung.
Eine vollständige Anfrage statt einer reinen Preisfrage senden
Übermitteln Sie den gewünschten Messzweck, die eindeutige Messstellenidentifikation und die vorhandene Ausstattung. Ergänzen Sie PV, Ladepunkte oder andere Anlagen, soweit sie das Messkonzept betreffen. Fragen Sie nach übernommenen Standardleistungen, zusätzlichen Datenprodukten und erforderlichen Arbeiten am Zählerplatz.
Frei gewählter Beispielfall: Ein Filialbetrieb möchte monatlich Zeitreihen auswerten. Ein günstiger Vertrag mit ausschließlich einer Onlinegrafik wäre dafür unvollständig. Deshalb sollte das Angebot ausdrücklich den benötigten Export und die Zuordnung zu jeder Filiale enthalten. Gesetzliche Preisobergrenzen des grundzuständigen Betreibers gelten nicht pauschal für ein Wettbewerbsangebot.
Den Übergang verbindlich koordinieren
Klären Sie, wer kündigt und die Wechselerklärung veranlasst. Lassen Sie Einbautermin und Betriebsbeginn bestätigen und stimmen Sie notwendige Arbeiten mit dem Betrieb ab. Kontrollieren Sie auch, ob der Stromlieferant Messentgelte künftig weiterhin abrechnet oder dafür eine separate Rechnung kommt.
Nach dem Übergang Daten und Rechnungen abgleichen
Halten Sie altes und neues Gerät, Wechseltermin sowie dokumentierte Schluss- und Anfangswerte zusammen. Kontrollieren Sie anschließend, ob die erste Zeitreihe vollständig ankommt und dem richtigen Standort zugeordnet ist. Bei mehreren Stellen sollte jede Übergabe separat bestätigt werden.
Vergleichen Sie außerdem die letzte alte und die erste neue Messabrechnung. Überschneidende Zeiträume müssen nachvollziehbar erklärt werden. Bewahren Sie Export, Protokoll und Bestätigung gemeinsam auf; dadurch können spätere Rückfragen zu Verbrauch oder Entgelten gezielt beantwortet werden.
