Konzessionsabgabe prüfen

utz-energie prüft, ob Konzessionsabgabe, Vertragsart, Netzebene und Messwerte einer gewerblichen Lieferstelle korrekt zusammenpassen. Eine mögliche Korrektur wird aus Belegen abgeleitet, nie allein aus hohem Jahresverbrauch.

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Eine konkrete Rechnungsposition prüfen

utz-energie vergleicht die abgerechnete Konzessionsabgabe mit den belegbaren Voraussetzungen der Lieferstelle. Jahresmenge, gemessene Leistung und Netzgebiet werden zusammen betrachtet.

Einstufung und mögliche Korrektur trennen

Ein niedrigerer KAV-Satz, eine Grenzpreisprüfung und eine Rückforderung sind unterschiedliche Schritte. Zunächst muss die zutreffende Einstufung feststehen. Ein Gewerbetarif oder RLM-Zähler allein beweist keine Ermäßigung.

  • Rechnung mit Konzessionsabgabenposition
  • Jahresmenge und Monatsleistungen
  • Liefer- und Netznutzungsbedingungen

Diese Belege machen die Prüfung möglich

Benötigt werden Rechnung und Preisblatt des betroffenen Jahres, die Jahresmenge und geeignete Leistungsnachweise der einzelnen Abnahmestelle. Dazu kommen Netzebene und örtliche Grundlage. Wir vergleichen den tatsächlich berechneten Satz mit der belegbaren Einordnung. Für eine Grenzpreisprüfung wird die dafür vorgesehene amtliche Vergleichsgröße verwendet, nicht eine aktuelle Börsennotierung.

Ein Ergebnis mit klarer Folgehandlung

Das Ergebnis kann eine bestätigte korrekte Abrechnung, eine gezielte Nachforderung fehlender Daten oder eine begründete Korrekturanfrage sein. Bei einer möglichen Differenz werden Zeitraum, Mengen und bisheriger Satz nachvollziehbar aufgestellt. Nach Rückmeldung werden Korrekturbeleg und Zahlungen abgeglichen. Erst damit lässt sich eine tatsächliche Entlastung von einer bloßen Rechenmöglichkeit unterscheiden.

Ergebnis einschließlich Mehrkosten bewerten

Falls ein anderes Messkonzept nötig ist, werden zusätzliche Mess- und Netzkosten mitgerechnet. Eine mögliche Rechnungskorrektur wird beim zuständigen Vertragspartner mit Zeitraum und Nachweisen angefragt. Betrag und Rückwirkung sind erst nach Prüfung belastbar.

Häufige Fragen

Wird eine vermutete Überzahlung automatisch erstattet?

Nein. Einstufung, Abrechnung, Anspruchsgegner und Fristen müssen konkret geprüft und eine Korrektur bestätigt werden.

Muss für die Prüfung sofort der Zähler geändert werden?

Nein. Zunächst werden vorhandene Einstufung und Nachweise geprüft. Ein anderes Messkonzept ist eine separate Entscheidung mit eigenen Kosten.

Können mehrere kleine Filialen zusammengerechnet werden?

Für die hier relevante KAV-Prüfung zählt die einzelne Betriebsstätte beziehungsweise Abnahmestelle. Eine Portfoliosumme ersetzt ihre Nachweise nicht.

Passend zu Ihrem Anliegen

Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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Quellen & Datenstand

Stand: 9. September 2026.

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