Eine konkrete Rechnungsposition prüfen
utz-energie vergleicht die abgerechnete Konzessionsabgabe mit den belegbaren Voraussetzungen der Lieferstelle. Jahresmenge, gemessene Leistung und Netzgebiet werden zusammen betrachtet.
Einstufung und mögliche Korrektur trennen
Ein niedrigerer KAV-Satz, eine Grenzpreisprüfung und eine Rückforderung sind unterschiedliche Schritte. Zunächst muss die zutreffende Einstufung feststehen. Ein Gewerbetarif oder RLM-Zähler allein beweist keine Ermäßigung.
- Rechnung mit Konzessionsabgabenposition
- Jahresmenge und Monatsleistungen
- Liefer- und Netznutzungsbedingungen
Diese Belege machen die Prüfung möglich
Benötigt werden Rechnung und Preisblatt des betroffenen Jahres, die Jahresmenge und geeignete Leistungsnachweise der einzelnen Abnahmestelle. Dazu kommen Netzebene und örtliche Grundlage. Wir vergleichen den tatsächlich berechneten Satz mit der belegbaren Einordnung. Für eine Grenzpreisprüfung wird die dafür vorgesehene amtliche Vergleichsgröße verwendet, nicht eine aktuelle Börsennotierung.
Ein Ergebnis mit klarer Folgehandlung
Das Ergebnis kann eine bestätigte korrekte Abrechnung, eine gezielte Nachforderung fehlender Daten oder eine begründete Korrekturanfrage sein. Bei einer möglichen Differenz werden Zeitraum, Mengen und bisheriger Satz nachvollziehbar aufgestellt. Nach Rückmeldung werden Korrekturbeleg und Zahlungen abgeglichen. Erst damit lässt sich eine tatsächliche Entlastung von einer bloßen Rechenmöglichkeit unterscheiden.
Ergebnis einschließlich Mehrkosten bewerten
Falls ein anderes Messkonzept nötig ist, werden zusätzliche Mess- und Netzkosten mitgerechnet. Eine mögliche Rechnungskorrektur wird beim zuständigen Vertragspartner mit Zeitraum und Nachweisen angefragt. Betrag und Rückwirkung sind erst nach Prüfung belastbar.
