Drei typische Anliegen richtig zuordnen
Ein Fuhrpark prüft, ob geeignete Elektrofahrzeuge für das betreffende Jahr in eine THG-Vermarktung einbezogen werden können. Ein Unternehmen möchte dagegen möglicherweise freiwillig ein Klimaschutzprojekt finanzieren. Ein emissionshandelspflichtiger Betrieb benötigt für seine Verpflichtung wiederum die zugelassenen Einheiten seines Systems.
Diese Anliegen führen zu verschiedenen Verträgen und Nachweisen. Bei der THG-Vermarktung steht die anrechenbare Menge mit anschließender kommerzieller Übertragung im Mittelpunkt. Bei einem freiwilligen Beitrag sind unter anderem Projektqualität und nachvollziehbare Verwendung der Gutschriften zu prüfen.
Ein hypothetisches Angebot in verständliche Bestandteile zerlegen
Frei gewählter Beispielfall: Ein Dienstleister bietet einem Unternehmen „CO₂-Zertifikate für die Flotte“ an. Fragen Sie, ob das Unternehmen einen Erlös erhält oder selbst Einheiten kauft. Lassen Sie System, Einheit, Jahr, Inhaber und geplanten Verwendungsnachweis genau benennen.
Fordern Sie bei einem Projektangebot Angaben dazu, welche Minderung beansprucht wird, wie sie geprüft wurde und wie eine mehrfache Verwendung verhindert wird. Bei einem THG-Angebot gehören dagegen passende Fahrzeuge, Berechtigung und bestehende Vermarktungsvereinbarungen in die Prüfung. Erst danach ist ein Preisvergleich sinnvoll.
Die spätere Aussage schon vor dem Abschluss prüfen
Notieren Sie, was das Unternehmen über die Maßnahme sagen möchte. Eine Aussage über eine einzelne finanzierte Maßnahme ist enger als eine Behauptung zur Klimawirkung des gesamten Betriebs. Die vorhandenen Belege müssen genau den beschriebenen Umfang tragen.
Eine THG-Vermarktung gleicht nicht automatisch alle Emissionen eines Unternehmens aus. Auch der Kauf einer freiwilligen Gutschrift ersetzt weder die Ermittlung der eigenen Emissionen noch eine Prüfung des beworbenen Anspruchs. Für eine belastbare Kommunikation gehören Bilanz, Systemgrenze und Nachweis der konkreten Verwendung zusammen.
