Konzessionsabgabe: Rückerstattung

Eine Korrektur setzt voraus, dass die bisherige Einordnung und Abrechnung falsch oder nachweisbar anzupassen ist.

Erst einen konkreten Abrechnungsfehler feststellen

Eine Rückforderung setzt mehr voraus als die Vermutung, dass ein Betrieb zu viel zahlt. Stellen Sie die berechnete Konzessionsabgabe der für das betreffende Jahr und die Abnahmestelle belegten Einstufung gegenüber.

Die Abnahmestelle und das betroffene Jahr festlegen

Beginnen Sie mit einer konkreten Lieferstelle und einem abgeschlossenen Abrechnungszeitraum. Sammeln Sie Jahresrechnung, Preisblatt und die vorhandenen Mengen- und Leistungsdaten. Bei mehreren Zählern müssen die Werte richtig zugeordnet werden; eine große Unternehmensgesamtmenge ersetzt nicht die Einzelprüfung. Halten Sie fest, welcher Satz tatsächlich berechnet wurde und ob er im Gesamtpreis enthalten oder separat ausgewiesen ist. Erst dann lässt sich eine mögliche Differenz nachvollziehbar beschreiben.

Eine andere Einstufung und eine Befreiung unterscheiden

Bei Strom aus Niederspannung sind für die Sondervertragskundenbehandlung insbesondere die Mengen- und Leistungskriterien der KAV relevant. Die Abgabe kann dann einem anderen Höchstbetrag unterliegen. Eine vollständige Nichtzahlung aufgrund der Grenzpreisregel ist eine weitere Prüfung mit eigener Berechnungsgrundlage. Beides sind unterschiedliche mögliche Korrekturgründe.

Der Grenzpreisvergleich verwendet eine amtliche, dem betreffenden Jahr zugeordnete Größe. Dabei müssen die einzubeziehenden Preisbestandteile richtig behandelt werden. Ein Vergleich nur mit dem Energieanteil oder dem heutigen Börsenpreis führt nicht zu derselben Aussage.

  • Rechnungen und Preisblätter des betroffenen Jahres
  • Gemessene Monatsleistungen und Jahresmenge
  • Schriftliche Begründung, Rückmeldung und Korrekturbeleg

Beispiel: Nachweise fehlen in der bisherigen Abrechnung

Eine Werkstatt findet beispielsweise auf ihrer Rechnung einen Satz, der nicht zu ihrer vermuteten Einordnung passt. Sie weist für das betreffende Jahr 45.000 kWh und gemessene Leistungen oberhalb von 30 kW in mindestens zwei Monaten nach. Damit kann sie die gesetzliche Standardprüfung für die Niederspannungsstelle begründen. Sie fordert die bisherige Einstufung und deren Korrektur an. Eine Auszahlung ergibt sich erst aus der Prüfung der tatsächlich berechneten Beträge und des maßgeblichen Vertragsverhältnisses.

So formulieren Sie eine brauchbare Korrekturanfrage

Nennen Sie Rechnungsnummer, Marktlokation, Zeitraum und strittigen Abgabensatz. Fügen Sie die maßgeblichen Mengen- und Leistungsnachweise sowie Ihre Berechnung bei. Bitten Sie um Erläuterung der bisherigen Einstufung und gegebenenfalls eine korrigierte Rechnung. Wenn Daten fehlen, fragen Sie gezielt nach diesem Nachweis, statt sofort eine pauschale Erstattungssumme zu fordern. Dokumentieren Sie Rückmeldungen und offene Fristen. Bei einer Ablehnung hilft deren konkrete Begründung, den nächsten Schritt zu bestimmen.

Fristen und Anspruchsgegner klären

Wer eine Korrektur schuldet und welche vertraglichen oder gesetzlichen Fristen greifen, hängt vom Liefer- und Netznutzungsverhältnis ab. Eine pauschale rückwirkende Erstattung für mehrere Jahre lässt sich daraus nicht ableiten.

Häufige Fragen

Soll ich die Abgabe auf der nächsten Rechnung einfach abziehen?

Eine ungeklärte Forderung sollte nicht eigenmächtig mit einem angenommenen Erstattungsanspruch verrechnet werden. Lassen Sie die Position prüfen und eine nachvollziehbare Rechnungskorrektur erstellen.

Reicht ein hoher Jahresverbrauch für eine Rückerstattung?

Nein. Es müssen die einschlägigen Kriterien und eine tatsächlich abweichende Abrechnung zusammenkommen. Bei Niederspannungsstrom gehört zur gesetzlichen Standardprüfung neben der Menge auch der dokumentierte Leistungsverlauf.

Kann die gleiche Rechnung bei jedem Standort korrigiert werden?

Die Prüfung erfolgt anhand der jeweiligen Abnahmestelle, Daten und örtlichen Grundlage. Ähnliche Nutzung oder derselbe Lieferant beweisen noch keine identische Einstufung aller Standorte.

Wie berechne ich eine mögliche Differenz?

Nur für den belegten Zeitraum: relevante Kilowattstunden mal Differenz der anwendbaren Sätze, anschließend passend zur Rechnungs- und Steuerbasis. Berücksichtigen Sie Teilzeiträume und bereits erfolgte Korrekturen, bevor Sie einen Betrag geltend machen.

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Quellen & Datenstand

Stand: 9. September 2026.

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