Das Wechselprotokoll sichern
Erfassen Sie Datum, ausgebaute und eingebaute Nummer sowie sämtliche Registerstände. Bei einer Fernablesung bleibt ein schriftlicher Nachweis sinnvoll. Die Messstelle kann trotz neuer Gerätenummer dieselbe bleiben.
Betroffene Unterlagen aktualisieren
Zählerliste, Lieferstellenliste und gegebenenfalls Portalzugang werden angepasst. Prüfen Sie, ob der Lieferant die neue Nummer kennt und ob die Marktlokation unverändert ist. Ein reiner Gerätetausch ist keine automatische neue Lieferbestellung.
- Ausbau- und Einbauwerte aller Register
- Datum, Nummern und Wechselprotokoll
- Stammdatenrückmeldung und erste Folgerechnung
Beispiel: zwei Geräte in einer Jahresrechnung
Der alte Zähler beginnt beispielsweise mit 12.000 kWh und wird bei 15.000 kWh ausgebaut: Sein Abschnitt umfasst 3.000 kWh. Der neue startet bei 20 kWh und steht am Jahresende bei 1.020 kWh: Hinzu kommen 1.000 kWh. Insgesamt sind es 4.000 kWh. Die Gerätewerte werden jeweils innerhalb ihrer eigenen Laufzeit differenziert. Ausbau- und Einbauprotokoll liefern dafür die zeitliche Verbindung.
Die erste Rechnung besonders prüfen
Der Verbrauch muss die Teilzeiträume beider Geräte richtig verbinden. Ein auf Null startender Neuzähler darf nicht mit dem alten Endstand verrechnet werden. Abweichungen werden mit dem Wechselprotokoll zur Korrektur gemeldet.
