Lieferpreis und Netzregelung getrennt lesen
Ein Wärmepumpentarif ist ein Lieferangebot. Die Netzentgeltmodule für steuerbare Einrichtungen nach § 14a sind eine zusätzliche Ebene. Die Begünstigung betrifft nicht automatisch den gesamten Strompreis.
Separaten Zähler wirtschaftlich prüfen
Die Bundesnetzagentur beschreibt für Modul 2 eine getrennte Messung. Ob diese Variante gegenüber gemeinsamer Messung passt, hängt von Verbrauch und zusätzlichen Messkosten ab. Inbetriebnahme und Bestandsregeln sind mit dem Netzbetreiber zu klären.
- Wärmepumpenleistung und Inbetriebnahmezeitpunkt
- Messschema und gewähltes Netzentgeltmodul
- Jahresverbrauch, PV-Planung und Messkosten
Zwei Messvarianten mit denselben Annahmen vergleichen
Stellen Sie den erwarteten Wärmepumpenbezug, den übrigen Stromverbrauch und die Messkosten beider Varianten zusammen. Bei getrennter Messung zählen zusätzliche Entgelte und Einbauaufwand mit. Prüfen Sie außerdem, wie die vereinbarte Netzentgeltreduzierung im Liefervertrag behandelt wird. Das technisch mögliche Modul ist nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung. Bei geplantem PV-Strom muss der Fachbetrieb erläutern, welche Verbraucher im jeweiligen Messkonzept versorgt werden können.
PV und weitere Verbraucher mit einbeziehen
Ein späteres PV-Projekt oder Ladepunkte können das Messkonzept verändern. Planen Sie deshalb nicht allein für die Wärmepumpe. utz-energie benötigt das bestätigte Konzept, um passende Angebote und vollständige Jahreskosten zu vergleichen.
