Wärmepumpenstrom für Hausverwaltungen

Für Wärmepumpenstrom gehören Tarif, Messung und Netzentgeltregelung zusammen. utz-energie vergleicht die kaufmännischen Varianten auf Basis des mit Fachstellen abgestimmten Anschlusskonzepts.

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Lieferpreis und Netzregelung getrennt lesen

Ein Wärmepumpentarif ist ein Lieferangebot. Die Netzentgeltmodule für steuerbare Einrichtungen nach § 14a sind eine zusätzliche Ebene. Die Begünstigung betrifft nicht automatisch den gesamten Strompreis.

Separaten Zähler wirtschaftlich prüfen

Die Bundesnetzagentur beschreibt für Modul 2 eine getrennte Messung. Ob diese Variante gegenüber gemeinsamer Messung passt, hängt von Verbrauch und zusätzlichen Messkosten ab. Inbetriebnahme und Bestandsregeln sind mit dem Netzbetreiber zu klären.

  • Wärmepumpenleistung und Inbetriebnahmezeitpunkt
  • Messschema und gewähltes Netzentgeltmodul
  • Jahresverbrauch, PV-Planung und Messkosten

Zwei Messvarianten mit denselben Annahmen vergleichen

Stellen Sie den erwarteten Wärmepumpenbezug, den übrigen Stromverbrauch und die Messkosten beider Varianten zusammen. Bei getrennter Messung zählen zusätzliche Entgelte und Einbauaufwand mit. Prüfen Sie außerdem, wie die vereinbarte Netzentgeltreduzierung im Liefervertrag behandelt wird. Das technisch mögliche Modul ist nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung. Bei geplantem PV-Strom muss der Fachbetrieb erläutern, welche Verbraucher im jeweiligen Messkonzept versorgt werden können.

PV und weitere Verbraucher mit einbeziehen

Ein späteres PV-Projekt oder Ladepunkte können das Messkonzept verändern. Planen Sie deshalb nicht allein für die Wärmepumpe. utz-energie benötigt das bestätigte Konzept, um passende Angebote und vollständige Jahreskosten zu vergleichen.

Häufige Fragen

Ist ein zweiter Zähler immer vorgeschrieben?

Nein. Die Anforderung hängt unter anderem vom gewählten Modul und Messkonzept ab. Modul 2 benötigt separate Messung; andere Varianten sind gesondert zu prüfen.

Wird die Netzentgeltreduzierung automatisch als Tarifrabatt weitergegeben?

Die Ausweisung und vertragliche Weitergabe müssen geprüft werden. Lassen Sie den Lieferanten konkret erklären, wie das gewählte Modul in Ihrem Angebot und auf der Rechnung behandelt wird.

Reicht die Wärmeleistung der Anlage für ein Stromangebot?

Nein. Wärmeleistung und elektrischer Bezug sind unterschiedliche Größen. Benötigt werden eine Stromverbrauchsprognose, Anschlussdaten und das bestätigte Messkonzept.

Passend zu Ihrem Anliegen

Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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Quellen & Datenstand

Stand: 9. September 2026.

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