Zuerst die Grenze des Auftrags bestimmen
Ein Mieter mit eigenem Stromvertrag entscheidet grundsätzlich über seine eigene Lieferung. Die Verwaltung muss wissen, welche Stellen zum Eigentümerauftrag gehören und für welche sie keine Vollmacht hat.
Leerstandsphasen lückenlos dokumentieren
Bei Ein- und Auszug werden Datum, Zähler und Stand festgehalten. Für die Zwischenzeit sind Vertrags- und Kostenträger zu klären. Eine bloße Schlüsselübergabe schafft keine bestätigte Lieferanmeldung.
- Eigentümerauftrag und betroffene Lieferstellen
- Mieterwechsel- und Leerstandsprotokolle
- Getrennte Zuordnung von Wohnungs- und Gemeinschaftsstrom
Beispiel: Wohnung leer, Gemeinschaftsanlagen laufen weiter
Zwischen zwei Mietern steht beispielsweise eine Wohnung mehrere Wochen leer. Ihr individueller Anschluss benötigt eine geklärte Zuordnung für diese Zeit. Beleuchtung, Aufzug und zentrale Heizung laufen unter den dafür bestehenden Gebäudevorgängen weiter. Führen Sie beide Ebenen getrennt: Wohnungsübergabe mit Datum und Stand, Gemeinschaftsversorgung mit unverändertem Vertragspartner. So löst ein Nutzerwechsel nicht versehentlich eine Abmeldung der gesamten Haustechnik aus.
Abrechnung an den Verbrauchszweck knüpfen
Gemeinschaftsbeleuchtung, Heizung und sonstige Anlagen benötigen eine passende Zuordnung. Die Lieferrechnung ist eine Grundlage für die Betriebskostenabrechnung, ersetzt aber deren mietvertragliche und rechtliche Prüfung nicht.
