Haupt- und Untermessung unterscheiden
Klären Sie, wer Energie bezieht und wer sie gegebenenfalls an Nutzer weitergibt. Ein Unterzähler ist nicht automatisch eine separat belieferte Marktlokation. Die Lieferstruktur bestimmt, welche Mengen ausgeschrieben werden können.
Betriebszeiten und Technik erfassen
Lüftung, Kühlung, Aufzüge und Ladepunkte können den zentralen Bezug prägen. Bei Leistungsmessung ist die zeitgleiche Nutzung mehrerer Einheiten relevant. Leerstand oder ein neuer Mieter kann das Profil stark verändern.
- Haupt- und Unterzähler mit Nutzerzuordnung
- Lastgang der zentralen Lieferstelle
- Mietänderungen und geplante technische Anlagen
Mieterwechsel als Änderung des Lastprofils behandeln
Zieht beispielsweise ein Abendrestaurant in bisherige Büroflächen, können Betriebszeiten und Verbrauch deutlich wechseln. Prüfen Sie zuerst, ob der Mieter selbst beliefert wird oder über die zentrale Struktur läuft. Im zweiten Fall gehört die neue Nutzung in die Prognose des Hauptanschlusses. Messung, Leistungsbedarf und interne Kostenzuordnung werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt, bevor ein unverändertes Lieferangebot verlängert wird.
Vertragsänderungen mit dem Mietbestand abstimmen
Ein neuer Nutzungszweck kann andere Leistung oder Mengen benötigen. Prüfen Sie Mengenband, Laufzeit und Messkonzept vor der Änderung. Technische Versorgung und Weiterlieferfragen werden bei Bedarf fachlich geklärt.
