Einzelwohnung oder ganze Immobilie unterscheiden
Beim Verkauf einer Wohnung bleibt die Gemeinschaftsversorgung oft bei derselben WEG. Beim Wechsel einer ganzen vermieteten Immobilie kann die Vertragsstruktur anders aussehen. Identifizieren Sie den tatsächlichen Liefervertrag vor einer Abmeldung.
Stichtag und Messwert sichern
Dokumentieren Sie vereinbarten Übergang, Zählernummer und Stand. Kaufvertragliche Kostenverteilung und vom Lieferanten bestätigte Vertragsänderung sind getrennte Belege. Beides wird für eine spätere Abrechnung benötigt.
- Bisheriger und gewünschter Vertragspartner
- Übergabeprotokoll mit Zählerstand
- Vertragliche Vereinbarung und Lieferantenrückmeldung
Den Übergang mit drei Belegen absichern
Halten Sie die vereinbarte wirtschaftliche Übergabe, das datierte Zählerprotokoll und die Bestätigung des Lieferanten zusammen. Diese Unterlagen beantworten unterschiedliche Fragen. Weicht der bestätigte Liefertermin vom internen Kostenstichtag ab, wird die Abgrenzung ausdrücklich geklärt. Bei einem Gebäudeverkauf sollten zudem zentrale Lieferstellen und individuelle Nutzerverträge getrennt erfasst werden, damit kein fremder Vertrag versehentlich abgemeldet wird.
Übernahme oder Neuabschluss bestätigen lassen
Eine Vertragsübernahme setzt passende Vereinbarungen voraus. Klären Sie mit dem Lieferanten, welche Unterlagen erforderlich sind und welcher Termin bestätigt wird. Ein Eigentumswechsel allein sollte nicht als automatische Kündigungsbestätigung behandelt werden.
