Vor dem ersten Bezug melden
Bei Einzug oder Übernahme sollten Vertrag und Lieferbeginn vor dem gewünschten Start geklärt sein. Der seit 6. Juni 2025 beschleunigte technische Stromwechsel verkürzt keine vereinbarte Vertragslaufzeit und ersetzt keine rechtzeitige Anmeldung.
Wechsel, Umzug und neuer Anschluss sind verschiedene Fälle
Beim Lieferantenwechsel bleibt die vorhandene Lieferstelle bestehen; Altvertrag und Wechseltermin müssen zusammenpassen. Bei Einzug oder Geschäftsübernahme sind Übergabetag, Vertragspartner und Zählerzuordnung besonders wichtig. Bei einem neuen Anschluss kommen technische Voraussetzungen und Inbetriebnahme hinzu. Benennen Sie den Anlass deshalb schon bei der Anfrage. Ein bestehender Zähler bedeutet nicht automatisch, dass ein gewünschter Liefervertrag bereits bestätigt oder eine neue Anlage betriebsbereit ist.
Diese Angaben vermeiden unnötige Rückfragen
Halten Sie Firmenname und Rechtsform, Rechnungsanschrift, Lieferadresse, Zählernummer und möglichst Marktlokations-ID bereit. Dazu kommen gewünschter Beginn, erwarteter Jahresverbrauch und Angaben zum bisherigen Vertrag. Die Person, die beauftragt, muss für den Vertragspartner handeln dürfen. Bei mehreren Einheiten ist die genaue Lage des Zählers hilfreich.
Fehlt eine Jahresabrechnung, kann eine Prognose aus Geräten und Betriebszeiten genügen, um die Anfrage zu beginnen. Unterscheiden Sie dabei den Bedarf des neuen Betriebs vom Verbrauch des Vormieters. Eine andere Nutzung kann trotz gleicher Fläche zu einer deutlich anderen Menge führen.
- Vertragspartner und Rechnungsadresse
- Marktlokations-ID, Zählernummer und Übergabedatum
- Vorlieferant, bisherige Vertragsbindung und Ablesewert
Beispiel: Übernahme eines Ladenlokals
Eine Gründerin übernimmt beispielsweise zum 1. Oktober ein Ladenlokal und plant längere Öffnungszeiten als ihr Vorgänger. Vor der Übergabe lässt sie Zählernummer und Marktlokation zuordnen und fragt mit ihrem eigenen erwarteten Verbrauch an. Am Übergabetag dokumentieren die Beteiligten den Zählerstand und den Zeitpunkt. Die Lieferbestätigung wird auf die neue Vertragspartnerin und den vereinbarten Beginn geprüft. Ein alter Vertrag oder Abschlag des Vormieters wird nicht einfach als eigener Vertrag behandelt.
Bei Verzögerung die Ursache gezielt klären
Kommt keine passende Bestätigung, prüfen Sie zuerst Identifikationsdaten, Vertragsende und Rückmeldung des Lieferanten. Ein Zahlendreher erfordert eine andere Lösung als eine noch laufende Bindung. Bei einer bereits begonnenen Nutzung sollte die aktuelle Versorgungslage umgehend mit den zuständigen Beteiligten geklärt werden. Senden Sie nicht ungeordnet mehrere parallele Bestellungen. Bewahren Sie Anfrage, Übergabeprotokoll und Bestätigungen gemeinsam auf, damit sich Start und Abrechnung später eindeutig nachvollziehen lassen.
Eine Bestellung ist noch keine Lieferbestätigung
Prüfen Sie die Rückmeldung auf richtigen Vertragspartner, Marktlokation und Starttermin. Bei einer Ablehnung den Grund klären, bevor erneut ein Auftrag für dieselbe Stelle versendet wird. Planen Sie einen Umzug nicht mit sicherer rückwirkender Zuordnung zum Wunschlieferanten.
