Stichtagsabrechnung für Hausverwaltungen

Eine Stichtagsabrechnung soll Verbrauch und Kosten an einem definierten Datum abgrenzen. utz-energie unterstützt die Vorbereitung der Daten und die Abstimmung mit dem Lieferanten.

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Den gewünschten Stichtag früh benennen

Jahresabschluss, Objektübergabe und Lieferantenwechsel können unterschiedliche Daten haben. Klären Sie, ob der Lieferant den gewünschten Abrechnungszeitraum anbietet und welche Messwerte dafür benötigt werden.

Ablesung und Teilzeiträume sichern

Erfassen Sie den Stand zum Stichtag und kennzeichnen Sie Ablesung oder Schätzung. Bei Preisänderungen müssen die Mengen auf passende Teilzeiträume verteilt werden. Gas benötigt zusätzlich die zutreffende Umrechnung von m³ in kWh.

  • Stichtag und gewünschter Abrechnungszweck
  • Zählerstand mit Datum und Messart
  • Preisänderungen und vorhandene Abschläge

Beispiel: interner Übergang mitten im Lieferjahr

Ein Objekt wird beispielsweise zum 30. Juni übergeben, der Lieferant rechnet aber bis September ab. Die Verwaltung sichert zum Juni den Zählerstand und klärt, ob eine gesonderte Rechnung möglich ist. Andernfalls braucht die interne Abgrenzung eine nachvollziehbare Grundlage für Mengen und zeitbezogene Kosten. Die spätere Lieferrechnung wird gegen diese vorläufige Ermittlung abgeglichen. Bei Heizgas darf die Hälfte des Kalenderjahrs nicht einfach mit der Hälfte des Jahresverbrauchs gleichgesetzt werden.

Lieferrechnung und interne Abgrenzung unterscheiden

Ein Lieferant erstellt nicht allein aufgrund einer internen Eigentümervereinbarung jede gewünschte Teilrechnung. Falls eine kaufmännische Abgrenzung nötig ist, muss deren Methode dokumentiert bleiben. Die Rechnung darf nicht ohne Beleg in beliebige Monatsbeträge zerlegt werden.

Häufige Fragen

Kann eine Jahresmenge einfach durch zwölf geteilt werden?

Für saisonale Verbräuche wie Heizgas kann das stark verzerren. Nutzen Sie passende Messwerte und eine nachvollziehbare Abgrenzungsmethode.

Was tun, wenn kein Stichtagswert vorliegt?

Vorhandene Zwischenwerte und Nutzungsdaten zusammenstellen und die geeignete Abgrenzungsmethode klären. Eine Schätzung bleibt als solche dokumentiert.

Gehören Grundpreise zur Abgrenzung?

Ja, entsprechend dem jeweiligen Zeitraum und Vertrag. Verbrauchsabhängige und zeitbezogene Kosten werden getrennt behandelt.

Passend zu Ihrem Anliegen

Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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