Heizstrom und Betriebsstrom unterscheiden
Bei einer elektrischen Heizung dient Strom unmittelbar der Wärmeerzeugung. Auch Gas- und Ölheizungen benötigen elektrischen Betriebsstrom. Die Begriffe sollten in Zählerliste und Abrechnung eindeutig verwendet werden.
Messgrundlage vor Verteilung klären
Prüfen Sie, welche Komponenten über welchen Zähler laufen und ob eine getrennte Messung vorliegt. Gibt es keine eigene Messung, benötigt die Abrechnung eine vertretbare dokumentierte Ermittlung; eine beliebige Pauschale genügt nicht als technische Begründung.
- Anlagen und zugehörige elektrische Verbraucher
- Stromrechnung, Messwerte und Unterzähler
- Zuordnung in Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Eine Aufteilung ohne doppelte Kosten durchführen
Wird der Betriebsstrom aus einem gemeinsamen Bezug ermittelt, werden Messgrundlage, Zeitraum und zugrunde liegende Stromkosten dokumentiert. Der für die Heizung zugeordnete Betrag wird zugleich aus der übrigen Stromposition herausgenommen. Bei einem zusätzlichen Zwischenzähler sind Messwerte und die zugehörige Rechnung zeitlich aufeinander abzustimmen. Ein günstigerer Liefervertrag verändert zwar die Kosten, aber nicht die Notwendigkeit dieser nachvollziehbaren Aufteilung.
Doppelte Erfassung vermeiden
§ 7 HeizkostenV ordnet Betriebsstrom den Kosten der zentralen Heizungsanlage zu. Wird er aus einer Sammelstromrechnung herausgerechnet, muss die verbleibende andere Kostenposition entsprechend reduziert werden. Die Verwaltung hält Methode und Belege zusammen.
