Die fehlende Periode feststellen
Notieren Sie Lieferstelle, letztes Rechnungsende und den erwarteten Folgezeitraum. Prüfen Sie Portal, Rechnungsadresse und mögliche Verwalterwechsel. Ein ausbleibender Brief bedeutet nicht zwingend, dass keine Rechnung erstellt wurde.
Mit Daten und Frist anfordern
Nach § 40c EnWG ist eine Jahres- oder Schlussrechnung grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach dem jeweiligen Perioden- oder Lieferende bereitzustellen; für monatliche Abrechnung gilt eine eigene Frist. Fordern Sie die konkrete fehlende Rechnung mit Zählerdaten an.
- Letzte Rechnung und bestätigtes Lieferende
- Fehlender Zeitraum, Marktlokation und Messwerte
- Anforderung, Rückmeldung und Zuständigkeit
Die Anforderung mit dem tatsächlichen Hindernis verbinden
Fragen Sie, ob die Rechnung bereits erstellt wurde oder ob Messdaten beziehungsweise Stammdaten fehlen. Eine veraltete Portaladresse wird anders gelöst als eine ungeklärte Zählerzuordnung. Nennen Sie letzte Rechnung, betroffene Marktlokation und fehlende Periode. Für monatliche Abrechnung nennt § 40c EnWG eine Frist von drei Wochen. Nach Erhalt prüfen Sie, ob die Rechnung die gesamte angeforderte Periode und bereits gezahlte Abschläge korrekt abdeckt.
Buchhaltung und Rückfrage koordinieren
Führen Sie offene Perioden mit Ansprechpartner und Wiedervorlage. Eine erforderliche interne Abgrenzung bleibt als solche gekennzeichnet. Aus fehlender Rechnung sollte nicht abgeleitet werden, dass keine Energiekosten mehr anfallen.
