THG-Quote für Logistikbetriebe

Für die Prüfung einer THG-Vermarktung in der Logistik ist die konkrete Fahrzeug- oder Ladepunktkonstellation maßgeblich. Eine wachsende Elektroflotte allein liefert noch keine belastbare Erlösrechnung.

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Fahrzeugbestand und Berechtigung vorbereiten

Erstellen Sie eine Liste mit Fahrzeugart, Antrieb, Halter, Zulassungsunterlagen und betrachteten Zeiträumen. Markieren Sie Leasing, unterjährige Zugänge und bereits abgeschlossene Vermarktungsverträge. Trennen Sie Fahrzeugunterlagen von der Dokumentation etwaiger Ladepunkte; diese Sachverhalte sollten nicht ungeprüft als derselbe Anspruch behandelt werden.

Hypothetisches Beispiel: Leasingflotte mit unterjährigen Zugängen

Angenommen, ein Logistikunternehmen übernimmt im Laufe des Jahres geleaste Elektrotransporter. Bei einem Teil der Fahrzeuge organisiert der Leasinggeber bereits die Vermarktung, bei anderen ist dazu nichts dokumentiert. Vor einer neuen Anfrage werden Halterangaben, Fahrzeugunterlagen und bestehende Vereinbarungen abgeglichen. Der Flottenbestand allein wird nicht als frei verfügbare Vermarktungsmenge angesetzt. Ein möglicher öffentlicher Ladepunkt am Depot wird als eigener Sachverhalt geprüft.

Angebote erst nach der Fallprüfung vergleichen

Lassen Sie die Berechtigung für die jeweilige Konstellation und den betreffenden Zeitraum anhand aktueller Vorgaben prüfen. Vergleichen Sie anschließend Vergütung, Kosten, Bindung und Abwicklung konkreter Angebote. Dokumentieren Sie bestehende Abtretungen, damit derselbe Sachverhalt nicht mehrfach eingereicht wird. Mögliche Erlöse gehören erst nach dieser Klärung in die Flottenkalkulation.

Benötigt werden Zulassungsunterlagen, Halterzuordnung, Zugangs- und Abgangsdaten sowie bestehende Abtretungs- oder Vermarktungsverträge. Für Ladepunkte sind deren eigene Unterlagen erforderlich. Erst danach werden Auszahlung, Kosten, Bindung und Abwicklungsbedingungen vergleichbarer Angebote gegenübergestellt.

Häufige Fragen

Kann dasselbe Fahrzeug über zwei Anbieter eingereicht werden?

Bestehende Einreichungen und Bindungen müssen vorher geklärt werden. Mehrere Angebote zu vergleichen ist etwas anderes als denselben Sachverhalt mehrfach zur Anrechnung zu verwenden. Führen Sie deshalb einen eindeutigen Bearbeitungsstatus je Fahrzeug.

Ist eine UBA-Bescheinigung bereits eine garantierte Auszahlung?

Nein. Behördliche Bescheinigung und anschließende Vermarktung sind unterschiedliche Schritte. Höhe, Kosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot beziehungsweise Vertrag. Ein fester Erlös sollte nicht ohne entsprechende Grundlage in die Flottenplanung eingehen.

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Quellen & Datenstand

Stand: 2026-09-09.

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