Gewerbestrom für Büroimmobilien
In einer Büroimmobilie muss der Beschaffungsumfang vor dem Preisvergleich feststehen: Eigentümerstrom, Mieterstrom und fremdbetriebene Ladepunkte können…
Mehr erfahrenBeim Bürogebäude ist nicht jeder Verbrauch unter dem Dach auch vom selben Vertragspartner nutzbar. Ein PV-Angebot braucht deshalb neben dem Lastprofil ein klares Bezugskonzept.
Unverbindlichen Rückruf anfordernOrdnen Sie Dachnutzungsrecht, Allgemeinstrom und Mietanschlüsse zu. Beschreiben Sie Leerstand, Anwesenheitstage und geplanten Ausbau. Ein hohes Gebäudeaufkommen an Werktagen reicht nicht als Eigenverbrauchsnachweis, wenn das angebotene Konzept nur einen kleinen Allgemeinstromzähler versorgt.
Angenommen, ein Bürogebäude besitzt ein großes Dach, doch das erste PV-Angebot soll ausschließlich den Allgemeinstrom versorgen. Die Mieter haben eigene Verträge und sind noch nicht in das Bezugskonzept eingebunden. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung verwendet deshalb zunächst nur die tatsächlich erreichbare Allgemeinlast. Eine spätere Beteiligung von Mietern wird als eigenständige Variante mit geklärten Zuständigkeiten und Messstellen betrachtet.
Lassen Sie Erzeugung und zeitgleichen Verbrauch der einbezogenen Messstellen darstellen. Berücksichtigen Sie Wochenenden und Veränderungen der Belegung. Prüfen Sie vertragliche Zuständigkeiten, Reststrom und Zusatzkosten. Die Annahme, sämtliche Mieter würden dauerhaft Solarstrom abnehmen, sollte erst nach entsprechender Klärung in die Kalkulation eingehen; sonst bleibt sie ein gesondertes Planungsszenario.
Legen Sie Dach- und Eigentumsunterlagen, Zählerplan, Allgemeinstromlastgang und Vermietungsplanung vor. Das Angebot soll die einbezogenen Abnehmer konkret benennen. Vertragsdauer, Leerstand, Restversorgung und Folgen von Dacharbeiten werden für diesen Umfang geprüft.
Nein. Die tatsächliche Einbindung in das Liefer- und Messkonzept muss geklärt sein. Ein hoher Verbrauch unter demselben Dach belegt noch keine verfügbare Abnahme für das angebotene Contracting.
Nicht automatisch. Es können andere Dimensionierungen oder Bezugskonzepte geprüft werden. Entscheidend ist, die Varianten mit ihren tatsächlichen Abnehmern und Kosten zu rechnen, statt ungesicherte Mietermengen vorwegzunehmen.
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Mehr erfahrenFür Bürogebäude beginnt ein brauchbares Messkonzept mit den Verantwortungsgrenzen. Mietbereiche und zentrale Technik lassen sich nur dann sinnvoll vergleichen,…
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