Gewerbestrom für Büroimmobilien

In einer Büroimmobilie muss der Beschaffungsumfang vor dem Preisvergleich feststehen: Eigentümerstrom, Mieterstrom und fremdbetriebene Ladepunkte können verschiedene Vertragspartner haben.

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Zähler nach Verantwortung ordnen

Führen Sie Allgemeinflächen, Aufzüge, zentrale Lüftung, Mietbereiche und weitere Nutzer in einer Zählerliste zusammen. Ordnen Sie Rechnung und Vertragspartner zu. Markieren Sie Leerstand, Einzüge und Ausbaupläne. Ein Gesamtverbrauch des Gebäudes ist keine geeignete Angebotsmenge, wenn nur einzelne Lieferstellen beschafft werden dürfen.

Hypothetisches Beispiel: Ein großer Mieter zieht aus

Angenommen, ein Bürogebäude verliert einen großen Mieter. Dessen eigener Stromvertrag endet beziehungsweise ändert sich nach der konkreten Vertragslage; zentrale Lüftung, Aufzüge und Allgemeinflächen bleiben separat versorgt. Für die Eigentümerbeschaffung werden ausschließlich die zugehörigen Lieferstellen verwendet. Der Rückgang des gesamten Gebäudeverbrauchs wird nicht vollständig auf den Allgemeinstrom übertragen. Ein späterer Einzug erhält einen zusätzlichen Nutzungsfall.

Für den tatsächlich beauftragten Umfang rechnen

Vergleichen Sie Angebote mit identischen Lieferstellen und passenden Startterminen. Bei erwartetem Einzug großer Mieter sollten heutiger Leerstand und künftige Nutzung getrennt dargestellt werden. Prüfen Sie Grundpreise und gegebenenfalls Leistungskosten je Anschluss. Kostenverteilung zwischen Mietern und Eigentümer bleibt eine eigene Aufgabe und ergibt sich nicht aus dem günstigeren Lieferangebot.

Benötigt werden Verträge und Rechnungen je Messstelle, Betreiberzuordnung, Übergabeprotokolle sowie der Vermietungs- und Ausbauplan. Prüfen Sie, welche Anlagen bei Leerstand weiterhin erforderlich sind. Erst anschließend werden passende Angebotsmengen und Lieferstarts festgelegt.

Häufige Fragen

Kann die Hausverwaltung den gesamten Gebäudeverbrauch ausschreiben?

Nur der tatsächlich beauftragte und zugeordnete Vertragsumfang gehört in die Anfrage. Eigene Mieterlieferverträge und fremdbetriebene Anlagen müssen erkennbar bleiben. Eine Gebäudesumme ist kein Ersatz für diese Zuständigkeit.

Sinkt Allgemeinstrom im gleichen Verhältnis wie die vermietete Fläche?

Nicht zwingend. Zentrale Anlagen und gemeinsam genutzte Flächen können weiterlaufen. Die Prognose muss die tatsächliche Veränderung des Betriebs erklären, statt nur die freie Fläche abzuziehen.

Büroanbieter mit vier Standorten nahe München

Über vier Bürostandorte sparte das Unternehmen jährlich 2.500 Euro Stromkosten. utz-energie übernahm die Zählerverwaltung, klärte fehlende Daten mit dem Netzbetreiber und koordinierte den Wechsel.

2.500 € jährliche Ersparnis

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Quellen & Datenstand

Stand: 2026-09-09.

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