Anlagenpacht und Strombezug unterscheiden
Bei einer Anlagenpacht wird eine Anlage zur Nutzung überlassen; Betreiberpflichten können beim Pächter liegen. Beim Stromcontracting bleibt der Contractor häufig Betreiber und verkauft den erzeugten Strom. Entscheidend sind die tatsächlichen Verträge und Zuständigkeiten.
Drei Rollen getrennt aufzeichnen
Zeichnen Sie Dachinhaber, Anlageneigentümer und Stromnutzer als getrennte Rollen auf. Ergänzen Sie, wer nach dem angebotenen Konzept Betreiber sein soll. Diese Rollen können zusammenfallen, müssen es aber nicht. Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufgaben für Messung, Wartung und Vermarktung.
Frei gewählter Beispielfall: Ein Hallenmieter pachtet eine Anlage, während der Gebäudeeigentümer einem Dritten das Dach überlässt. Dann reicht ein günstiger Anlagenpachtvertrag allein nicht aus; auch Dachnutzungsdauer, Zugang und Hallenmietvertrag müssen zueinander passen.
Feste Zahlungen und verbrauchsabhängige Zahlungen vergleichen
Eine angebotene feste Pacht sollte über die geplante Laufzeit einschließlich Zusatzleistungen dargestellt werden. Stellen Sie daneben die Zahlungen des konkreten Contractingangebots bei normalem und geringerem Stromverbrauch. Achten Sie darauf, ob es Mindestzahlungen oder Mindestabnahmen gibt.
Wenn weniger produziert wird, kann sich der nutzbare Solarstrom verändern, während feste Verpflichtungen bestehen bleiben. Das ist ein eigener Betriebsfall und keine Kleinigkeit der Kalkulation. Fragen Sie außerdem, wem mögliche Überschüsse wirtschaftlich zustehen und wer ihre Abwicklung organisiert.
Eine Aufgabenliste an beide Anbieter geben
Lassen Sie für Wartung, Störung, Versicherung, Ersatzteile, Datenzugang und Dokumentation jeweils einen Verantwortlichen benennen. Prüfen Sie auch, wer bei Dacharbeiten die Anlage bewegt und für längere Ausfälle einsteht. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen sollten nicht stillschweigend mit null Kosten angesetzt werden.
Für das Vertragsende brauchen Sie eine verständliche Regel zu Rückbau oder Übernahme, Zustand und Preis. Erst wenn beide Varianten dieselben Aufgaben und Betriebsfälle abdecken, lässt sich aus Monatsrate oder Strompreis eine brauchbare Entscheidung ableiten.
