Mögliche Stromsteuerentlastung in der Metallverarbeitung berechnen
Bei Metallbetrieben muss vor der Berechnung klar sein, welche Strommenge fachlich als begünstigt bestätigt wurde. Aus Maschinenliste oder Branchenname ermittelt dieses Werkzeug keinen Anspruch.
Unternehmens- und Mengenprüfung vorbereiten
Dokumentieren Sie Bearbeitung, Wärmebehandlung, Hilfsanlagen und andere Nutzer am Anschluss. Nutzen Sie Rechnungen und Messwerte desselben Zeitraums. Setzen Sie erst die geprüfte Menge sowie bestätigten Satz und Selbstbehalt ein; bloße Anschlussleistungen der Maschinen sind keine Verbrauchswerte.
Vergütung und Zeitraum nicht vermischen
Das Modell zieht den eingegebenen Selbstbehalt und die prozentuale Vergütung nach seiner dargestellten Logik ab. Prüfen Sie, ob dies Ihrer konkreten Vereinbarung entspricht. Ein rechnerisch positiver Betrag bleibt eine Modellrechnung und belegt weder die Anerkennung der Mengen noch eine spätere Auszahlung.
Alle vorausgefüllten Zahlen sind frei gewählte Beispiele. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Werte.
Beispiel mit den Startwerten
Frei gewählte Rechenannahmen, keine aktuellen Angebote. Dieses Beispiel bleibt zum Nachvollziehen stehen, wenn Sie oben eigene Werte berechnen.
- Modellierte Entlastung
- 5.750,00 €
- Abzüglich eingegebener Erfolgsvergütung
- 575,00 €
- Verbleibender Modellbetrag
- 5.175,00 €
Die Beispielmenge betrifft einen bestimmten Antragszeitraum. Weitere Entlastungen dürfen nicht für dieselbe Menge doppelt angesetzt werden; die Anspruchs- und Mengenprüfung geht der Modellrechnung voraus.
So wird gerechnet
Modellbetrag = begünstigte kWh × bestätigter Satz in ct/kWh ÷ 100 − Selbstbehalt, mindestens null. Davon wird die eingegebene Erfolgsvergütung abgezogen.
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Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.
Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.
