Mögliche Stromsteuerentlastung in der Landwirtschaft berechnen
Der Rechner beginnt mit einer bereits geprüften begünstigten Strommenge. Er entscheidet nicht, welcher Anteil eines Hofanschlusses für eine Entlastung angesetzt werden darf.
Die Mengenherleitung vorher abschließen
Bereiten Sie Rechnungen und Zuordnung von Stalltechnik, Trocknung, privaten Nutzungen, weiteren Unternehmen und Eigenstrom vor. Lassen Sie Menge, Satz und Selbstbehalt für den betrachteten Zeitraum bestätigen. Die gesamte Strommenge eines gemischten Hofanschlusses darf nicht ungeprüft in das Mengenfeld übernommen werden.
Modellbetrag als solchen lesen
Geben Sie eine Erfolgsvergütung nur entsprechend einer tatsächlich vereinbarten Berechnungsbasis ein. Der ausgegebene Betrag ist eine Rechnung mit Ihren Parametern, kein Bescheid und keine Anspruchsprüfung. Bewahren Sie die geprüfte Mengenherleitung getrennt auf; sie lässt sich aus dem Ergebnis nicht zurückgewinnen.
Alle vorausgefüllten Zahlen sind frei gewählte Beispiele. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Werte.
Beispiel mit den Startwerten
Frei gewählte Rechenannahmen, keine aktuellen Angebote. Dieses Beispiel bleibt zum Nachvollziehen stehen, wenn Sie oben eigene Werte berechnen.
- Modellierte Entlastung
- 1.250,00 €
- Abzüglich eingegebener Erfolgsvergütung
- 125,00 €
- Verbleibender Modellbetrag
- 1.125,00 €
Die 75.000 kWh sind eine angenommene, bereits geprüfte begünstigte Menge. Satz, Selbstbehalt und Vergütung sind Beispielparameter und werden vor einer realen Rechnung für den Antragszeitraum geklärt.
So wird gerechnet
Modellbetrag = begünstigte kWh × bestätigter Satz in ct/kWh ÷ 100 − Selbstbehalt, mindestens null. Davon wird die eingegebene Erfolgsvergütung abgezogen.
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Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.
Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.
