Smart-Meter-Kosten im Mehrfamilienhaus vergleichen

Im Mehrfamilienhaus müssen Gemeinschafts-, Wohnungs- und gegebenenfalls Erzeugungsmessstellen getrennt zugeordnet werden. Nicht jeder Zähler im Gebäude gehört in denselben Kostenvergleich.

Den beauftragten Messumfang bestimmen

Erfassen Sie, welche Messstellen tatsächlich vom betrachteten Angebot erfasst werden. Fassen Sie nur Stellen mit gleichen bisherigen und neuen Jahrespreisen zusammen. Einmalige Kosten für einen Zählerschrankumbau gehören als Gesamtbetrag zum entsprechenden Projekt; rechnen Sie sie nicht pauschal je Wohnung mehrfach.

Kostenvergleich und Verteilung trennen

Das Ergebnis zeigt jährliche Summen sowie die Zusatzkosten des ersten Jahres. Es legt nicht fest, wer sie trägt oder wie sie auf Eigentümer und Mieter verteilt werden. Prüfen Sie Messstellenart, Leistungsumfang und Zuständigkeit anhand der konkreten Unterlagen vor einer Entscheidung.

Alle vorausgefüllten Zahlen sind frei gewählte Beispiele. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Werte.

Beispiel mit den Startwerten

Frei gewählte Rechenannahmen, keine aktuellen Angebote. Dieses Beispiel bleibt zum Nachvollziehen stehen, wenn Sie oben eigene Werte berechnen.

Bisher jährlich
120,00 €
Künftig jährlich
300,00 €
Zusatzkosten im ersten Jahr
1.080,00 €

Die sechs Messstellen sind als einheitliche Preisgruppe angenommen. Wohnungszähler mit anderem Vertrag oder Entgelt sollten eine gesonderte Gruppe bilden.

So wird gerechnet

Jährliche Messkosten = Anzahl vergleichbarer Messstellen × Jahrespreis je Stelle. Im ersten Jahr werden einmalige Kosten zusätzlich berücksichtigt.

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Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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