Stromkosten für einen SLP-Betrieb vergleichen

Für einen SLP-Betrieb eignet sich die Jahresrechnung als Ausgangspunkt. Das standardisierte Profil ist dabei keine Messung der tatsächlichen Tageslast des einzelnen Betriebs.

Abrechnungsmenge statt Abschlag eingeben

Übernehmen Sie Kilowattstunden aus einem vollständigen Abrechnungsjahr und die angebotenen Arbeits- und Grundpreise. Monatliche Abschläge sind Zahlungsbeträge und ersetzen diese Eingaben nicht. Bei geschätzten Ablesewerten oder längerer Schließung sollte die Mengenbasis vor dem Vergleich geklärt werden.

Kostenvergleich von Messentscheidung trennen

Das Ergebnis vergleicht die eingegebenen Tarife, beurteilt aber keinen Wechsel der Messart und keine Lastspitze. Wenn sich Betriebszeiten oder Maschinen ändern, rechnen Sie eine zweite begründete Jahresmenge. Die vorgegebenen Beispielpreise sind keine Tarife für SLP-Betriebe.

Alle vorausgefüllten Zahlen sind frei gewählte Beispiele. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Werte.

Beispiel mit den Startwerten

Frei gewählte Rechenannahmen, keine aktuellen Angebote. Dieses Beispiel bleibt zum Nachvollziehen stehen, wenn Sie oben eigene Werte berechnen.

Bisherige Jahreskosten
5.730,00 €
Vergleichsangebot pro Jahr
5.250,00 €
Differenz pro Jahr
480,00 €

Der SLP-Betrieb vergleicht ein vollständiges Jahr. Die monatlichen Abschlagszahlungen sind für diese Rechnung unerheblich; verwendet werden Verbrauch und Tarifpreise.

So wird gerechnet

Jahreskosten = Jahresverbrauch × Arbeitspreis ÷ 100 + Jahresgrundpreis. Die Differenz vergleicht beide Angebote.

Ihre Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht an utz-energie gesendet und nicht gespeichert.

Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

Unverbindlichen Rückruf anfordern

Ihre Privatsphäre

Mit Ihrer Zustimmung können Sie YouTube-Videos abspielen und wir messen datensparsam über PostHog, welche Seiten genutzt werden. Videos starten erst nach Ihrem Klick. Mit „Nur notwendige“ bleiben diese Dienste aus. Ihre Auswahl wird auf diesem Gerät gespeichert und lässt sich über „Cookie-Einstellungen“ ändern.

Zur Datenschutzerklärung