Allgemeinstrom für eine WEG mit Aufzug berechnen

Für eine WEG mit Aufzug zählt der Verbrauch des tatsächlich betrachteten Gemeinschaftszählers. Der Rechner schätzt keinen Aufzugsverbrauch aus Geschosszahl oder Fahrten.

Zählerumfang anhand der Rechnung klären

Prüfen Sie, ob Aufzug, Treppenhauslicht, Pumpen und weitere Gemeinschaftsanlagen am selben Zähler hängen. Nutzen Sie dessen Jahresverbrauch und beide Preispaare. Besteht ein eigener Aufzugszähler, rechnen Sie ihn getrennt und berücksichtigen Sie seinen eigenen Grundpreis.

Lieferkosten nicht mit Umlage verwechseln

Das Ergebnis ist der Jahreskostenvergleich des Zählers. Es verteilt Kosten weder nach Etage noch auf Eigentümer und beurteilt keine Umlageberechtigung. Aufzugswartung und Reparaturen gehören nicht in den Grundpreis des Stromtarifs; andernfalls wird der Energievergleich verfälscht.

Alle vorausgefüllten Zahlen sind frei gewählte Beispiele. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen Werte.

Beispiel mit den Startwerten

Frei gewählte Rechenannahmen, keine aktuellen Angebote. Dieses Beispiel bleibt zum Nachvollziehen stehen, wenn Sie oben eigene Werte berechnen.

Bisherige Jahreskosten
2.900,00 €
Vergleichsangebot pro Jahr
2.560,00 €
Differenz pro Jahr
340,00 €

Angenommen werden ein gemeinsamer Zähler für Aufzug und Haustechnik sowie ein vollständiges Jahr. Ein gesonderter Aufzugszähler würde einen eigenen Vergleich benötigen.

So wird gerechnet

Jahreskosten des Gemeinschaftszählers = Verbrauch × Arbeitspreis ÷ 100 + Grundpreis. Eine Umlage auf einzelne Wohnungen erfolgt hier nicht.

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Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall ansehen.

Eine Strom- oder Gasabrechnung ist ein guter Anfang. Im Gespräch klären wir, welche Angaben für Ihr Anliegen noch benötigt werden.

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