Energie für Hausverwaltungen in Potsdam
Wir betreuen die Strom- und Gasverträge Ihrer Immobilien: von der Lieferstellenübersicht und Ausschreibung bis zur Überwachung der Vertragsfristen und Begleitung von Wechseln.
Unverbindlichen Rückruf anfordernObjekte ausschreibungsfähig machen
Am Anfang steht eine Lieferstellenliste mit Eigentümer beziehungsweise WEG, Objektadresse, Marktlokations-ID, Energieart, Verbrauch und Vertragsfristen. Allgemeinstrom, zentrale Wärmeversorgung und privat abgeschlossene Mieterverträge werden dabei getrennt. So ist klar, welche Verträge die Verwaltung überhaupt beauftragen darf.
Unterschiedliche Vertragsenden müssen eine gemeinsame Betreuung nicht verhindern. Wir ordnen die anstehenden Entscheidungen nach Frist und benötigter Freigabe. Bei einem Verwalterwechsel helfen vorhandene Vollmachten, aktuelle Abrechnungen und eine dokumentierte Übergabe, Rückfragen und doppelte Aufträge zu vermeiden.
Angebote entscheiden und die Umsetzung verfolgen
Angebote werden je Lieferstelle auf vergleichbarer Kostenbasis ausgewertet. Für die Freigabe sollten neben Jahreskosten auch Laufzeit, Preisbindung und Mengenregeln vorliegen. Welche Entscheidung die Verwaltung selbst treffen darf und wann Eigentümer oder WEG zustimmen müssen, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag und den vorhandenen Beschlüssen.
Nach Freigabe begleiten wir Wechsel und Rückfragen und halten den Vertragsbestand mit seinen nächsten Fristen fest. Änderungen durch Leerstand, Ladeinfrastruktur, neue Wärmeerzeuger oder PV gehören in die Verbrauchsplanung. Sie sollten nicht ungeprüft in eine Fortschreibung der alten Jahresmengen einfließen.
Wohnungswirtschaft als eigenes Anfrageprofil nutzen
EWP nennt Immobilienverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften ausdrücklich als Zielgruppen ihrer individuellen Strom- und Gasangebote. Für eine solche Anfrage braucht es eine aufgeschlüsselte Lieferstellenliste, nicht nur eine Portfolio-Jahressumme.
Trennen Sie Allgemeinstrom und zentrale Gasversorgung, auch wenn beide Verträge beim selben Anbieter liegen. Kleine Treppenhauszähler und größere Wärmeabnahmen können unterschiedliche Produkte und Fristen haben. Wir prüfen die Angebote daher zunächst je Lieferstelle und anschließend als Gesamtentscheidung.
Gemeinsame Betreuung mit Einzelentscheidungen verbinden
Vermerken Sie je Objekt, wer den Vertrag abschließen darf und bis wann die Freigabe benötigt wird. Sind nicht alle Eigentümer entscheidungsbereit, sollten die übrigen Verträge trotzdem rechtzeitig bearbeitet werden können. Eine gemeinsame Ausschreibung muss deshalb nicht einen einzigen Starttermin für alle Häuser voraussetzen.
Häufige Fragen
Dürfen wir alle Potsdamer Mengen für die Angebotsgrenze zusammenzählen?
Eine Portfoliosumme allein genügt nicht. Der Anbieter muss bestätigen, wie er die einzelnen Abnahmen und eine mögliche Bündelung behandelt. Dafür benötigt er die Mengen und Messarten je Lieferstelle.
Ihr Ansprechpartner für den Standort
utz-energie sitzt in München und betreut Unternehmen und Hausverwaltungen deutschlandweit per Telefon und Videogespräch. Persönliche Treffen im Umfeld von etwa 50 Kilometern um München sind nach Absprache möglich.
Leistung, Ablauf und Voraussetzungen →
Ihr Anliegen in Potsdam besprechen
Schildern Sie uns die Situation am Standort. Im Rückruf klären wir, welche Unterlagen und nächsten Schritte sinnvoll sind.
