Energie für Hausverwaltungen in Offenbach am Main

Wir betreuen die Strom- und Gasverträge Ihrer Immobilien: von der Lieferstellenübersicht und Ausschreibung bis zur Überwachung der Vertragsfristen und Begleitung von Wechseln.

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Objekte ausschreibungsfähig machen

Am Anfang steht eine Lieferstellenliste mit Eigentümer beziehungsweise WEG, Objektadresse, Marktlokations-ID, Energieart, Verbrauch und Vertragsfristen. Allgemeinstrom, zentrale Wärmeversorgung und privat abgeschlossene Mieterverträge werden dabei getrennt. So ist klar, welche Verträge die Verwaltung überhaupt beauftragen darf.

Unterschiedliche Vertragsenden müssen eine gemeinsame Betreuung nicht verhindern. Wir ordnen die anstehenden Entscheidungen nach Frist und benötigter Freigabe. Bei einem Verwalterwechsel helfen vorhandene Vollmachten, aktuelle Abrechnungen und eine dokumentierte Übergabe, Rückfragen und doppelte Aufträge zu vermeiden.

Angebote entscheiden und die Umsetzung verfolgen

Angebote werden je Lieferstelle auf vergleichbarer Kostenbasis ausgewertet. Für die Freigabe sollten neben Jahreskosten auch Laufzeit, Preisbindung und Mengenregeln vorliegen. Welche Entscheidung die Verwaltung selbst treffen darf und wann Eigentümer oder WEG zustimmen müssen, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag und den vorhandenen Beschlüssen.

Nach Freigabe begleiten wir Wechsel und Rückfragen und halten den Vertragsbestand mit seinen nächsten Fristen fest. Änderungen durch Leerstand, Ladeinfrastruktur, neue Wärmeerzeuger oder PV gehören in die Verbrauchsplanung. Sie sollten nicht ungeprüft in eine Fortschreibung der alten Jahresmengen einfließen.

EVO-Ladeleistungen vor der Freigabe konkretisieren

EVO führt in ihren FAQ für Ladeinfrastruktur auch Betrieb, Lastmanagement, Instandhaltung, Eichung und eine mögliche Abrechnung auf. Für ein verwaltetes Objekt muss daraus ein eindeutig vereinbarter Leistungsumfang werden.

Vor einer Entscheidung sollte feststehen, wer Auftraggeber und Betreiber ist, welche Nutzer abgerechnet werden und welchem Zähler der Verbrauch zugeordnet wird. Wir nehmen die Auswirkungen auf den bestehenden Stromvertrag in die Beschaffungsprüfung auf. Technische und abrechnungsbezogene Leistungen werden mit dem Projektanbieter separat vereinbart.

Häufige Fragen

Soll Ladeverbrauch einfach zum Allgemeinstrom addiert werden?

Nur wenn das tatsächlich dem vereinbarten Mess- und Abrechnungskonzept entspricht. Die Zuordnung zu Nutzern, Vertragspartnern und Zählern muss vor der Kalkulation geklärt sein.

Ihr Ansprechpartner für den Standort

utz-energie sitzt in München und betreut Unternehmen und Hausverwaltungen deutschlandweit per Telefon und Videogespräch. Persönliche Treffen im Umfeld von etwa 50 Kilometern um München sind nach Absprache möglich.

Ihr Anliegen in Offenbach am Main besprechen

Schildern Sie uns die Situation am Standort. Im Rückruf klären wir, welche Unterlagen und nächsten Schritte sinnvoll sind.

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Quellen & Datenstand

Stand: 9. September 2026.

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