Energie für Hausverwaltungen in Mülheim an der Ruhr
Wir betreuen die Strom- und Gasverträge Ihrer Immobilien: von der Lieferstellenübersicht und Ausschreibung bis zur Überwachung der Vertragsfristen und Begleitung von Wechseln.
Unverbindlichen Rückruf anfordernObjekte ausschreibungsfähig machen
Am Anfang steht eine Lieferstellenliste mit Eigentümer beziehungsweise WEG, Objektadresse, Marktlokations-ID, Energieart, Verbrauch und Vertragsfristen. Allgemeinstrom, zentrale Wärmeversorgung und privat abgeschlossene Mieterverträge werden dabei getrennt. So ist klar, welche Verträge die Verwaltung überhaupt beauftragen darf.
Unterschiedliche Vertragsenden müssen eine gemeinsame Betreuung nicht verhindern. Wir ordnen die anstehenden Entscheidungen nach Frist und benötigter Freigabe. Bei einem Verwalterwechsel helfen vorhandene Vollmachten, aktuelle Abrechnungen und eine dokumentierte Übergabe, Rückfragen und doppelte Aufträge zu vermeiden.
Angebote entscheiden und die Umsetzung verfolgen
Angebote werden je Lieferstelle auf vergleichbarer Kostenbasis ausgewertet. Für die Freigabe sollten neben Jahreskosten auch Laufzeit, Preisbindung und Mengenregeln vorliegen. Welche Entscheidung die Verwaltung selbst treffen darf und wann Eigentümer oder WEG zustimmen müssen, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag und den vorhandenen Beschlüssen.
Nach Freigabe begleiten wir Wechsel und Rückfragen und halten den Vertragsbestand mit seinen nächsten Fristen fest. Änderungen durch Leerstand, Ladeinfrastruktur, neue Wärmeerzeuger oder PV gehören in die Verbrauchsplanung. Sie sollten nicht ungeprüft in eine Fortschreibung der alten Jahresmengen einfließen.
Fernwärme und Gas nicht in dieselbe Ausschreibung setzen
medl bietet Geschäftskunden neben Strom und Erdgas auch Fernwärme und Energielösungen an. Bei einem verwalteten Gebäude muss deshalb zuerst feststehen, welche Versorgung tatsächlich vorhanden ist.
Eine Wärmeübergabestation wird anders dokumentiert als ein Gaszähler für die eigene Heizung. Für die Beschaffung bilden wir getrennte Listen für Strom- und Gaslieferstellen. Wärmeverträge und zusätzliche Betriebsleistungen werden mit ihrem eigenen Leistungsumfang erfasst, statt sie als austauschbaren Gastarif zu behandeln.
Zuständigkeiten bei kombinierten Verträgen festhalten
Prüfen Sie, ob Wartung oder Anlagenbetrieb Bestandteil des Vertrags sind und wer bei Störungen angesprochen wird. Für die kaufmännische Freigabe sollten einmalige Kosten, laufende Lieferkosten und Dienstleistungsentgelte getrennt vorliegen. So erkennen Eigentümer, welche Leistung sie mit einer Entscheidung beauftragen.
Häufige Fragen
Braucht jedes Mülheimer Objekt dieselben Unterlagen?
Nein. Allgemeinstrom benötigt die Stromrechnung; eine gasbetriebene Zentralheizung die Gasunterlagen. Bei Fernwärme kommen Wärmevertrag und Angaben zur Übergabestation hinzu. Die Unterlagen richten sich nach der tatsächlich vorhandenen Versorgung.
Ihr Ansprechpartner für den Standort
utz-energie sitzt in München und betreut Unternehmen und Hausverwaltungen deutschlandweit per Telefon und Videogespräch. Persönliche Treffen im Umfeld von etwa 50 Kilometern um München sind nach Absprache möglich.
Leistung, Ablauf und Voraussetzungen →
Ihr Anliegen in Mülheim an der Ruhr besprechen
Schildern Sie uns die Situation am Standort. Im Rückruf klären wir, welche Unterlagen und nächsten Schritte sinnvoll sind.
