Dachnutzung und Stromabnahme trennen
Die Bereitstellung des Gemeinschaftsdachs bedeutet nicht automatisch, dass alle Bewohner Strom abnehmen. Klären Sie, ob Gemeinschaftstechnik, einzelne Wohnungen oder andere Abnehmer versorgt werden sollen und wer Verträge schließt.
Die Dachplanung vor den Preis stellen
Zustand, Statik, Sanierungsbedarf und Zugänglichkeit müssen über die geplante Laufzeit passen. Ein günstiges Stromangebot kann bei bald nötiger Dachsanierung zusätzliche Kosten auslösen. Restversorgung und Messung gehören in die Kalkulation.
- Dachunterlagen und mittelfristige Sanierungsplanung
- Gewünschte Abnehmer und Messschema
- Nutzungsvertrag, Lieferbedingungen und Vertragsende
Abnehmer und Restversorgung vor einer Dachzusage klären
Soll nur Gemeinschaftstechnik versorgt werden, ist deren Lastprofil maßgeblich. Sollen auch Wohnungen teilnehmen, braucht es ein dafür geeignetes Liefer- und Messmodell mit klaren Vertragspartnern. Eine hohe Dachproduktion bedeutet noch keine hohe zeitgleiche Nutzung durch die Gemeinschaft. Das Angebot sollte daher zeigen, wer Überschüsse übernimmt, wie Reststrom bezogen wird und welche Zahlungen bei geringerer Abnahme verbleiben.
Langfristigen Vertrag entscheidungsfähig machen
Die Unterlagen sollten Preisformel, Abnahme, Haftung, Wartung, Rückbau und Eigentumsübergang zeigen. Die WEG klärt, wer den Vertrag beschließen und abschließen darf. utz-energie stellt die wirtschaftlichen Varianten so gegenüber, dass laufende Zahlungen und langfristige Verpflichtungen erkennbar sind.
