Gewerbestrom für Radiologien

Der Strombedarf einer Radiologie lässt sich durch Sprechstunden allein nicht beschreiben. Ein Gerätewechsel oder ausgeweitete Untersuchungszeiten sollte deshalb Bestandteil jeder Angebotsanfrage sein.

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Bestandsmenge um bekannte Änderungen ergänzen

Verwenden Sie Rechnungen und, falls vorhanden, Lastgänge eines repräsentativen Betriebsjahres. Beschreiben Sie geplante MRT- oder CT-Erweiterungen getrennt vom heutigen Verbrauch. Kühlung und Bereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten bleiben Teil des Profils, auch wenn in diesem Zeitraum keine Untersuchung stattfindet.

Hypothetisches Beispiel: Ausweitung der Untersuchungstage

Angenommen, eine Praxis nimmt samstags zusätzliche Untersuchungen auf. Der Strombedarf steigt nicht einfach im Verhältnis zur Zahl der Termine: Teile der Kühlung und Gebäudetechnik liefen bereits zuvor weiter, andere Anlagen werden länger genutzt. Die Angebotsmenge wird deshalb aus dem bisherigen Bezug und den konkret verlängerten Betriebszuständen aufgebaut. Ein zweiter Vergleich berücksichtigt, dass der neue Samstagbetrieb zunächst noch nicht vollständig ausgelastet ist.

Vertrag und Umbauzeitplan zusammenführen

Vergleichen Sie Lieferbeginn, Preisbestandteile und den Umgang mit Mengenänderungen. Bei geplanter Inbetriebnahme sollten Übergangsmonate und späterer Regelbetrieb erkennbar sein. Prüfen Sie anhand der Rechnung, ob gesonderte Leistungs- oder Messkosten anfallen. Ein einfacher Arbeitspreisvergleich ist nur für den tatsächlich vergleichbaren Preisumfang aussagekräftig und beschreibt keine Geräteverfügbarkeit.

Stellen Sie Liefervertrag, Rechnungen, Zählerumfang und den geplanten Wochenbetrieb zusammen. Ergänzen Sie Gerätetausch oder neue Kühltechnik als eigene Änderung. Für die Beschaffung reichen Nutzungszeiten; patientenbezogene Untersuchungsdaten gehören nicht in die Angebotsunterlagen.

Häufige Fragen

Kann ich den Bedarf mit Untersuchungen pro Jahr hochrechnen?

Die Kennzahl kann einen Vergleich ergänzen, erfasst aber nicht die dauerhaft benötigte Versorgung. Geräteart, Bereitschaft und zusätzliche Öffnungstage müssen berücksichtigt werden. Sonst wird der neue Bezug leicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt.

Muss ein Lieferantenvergleich mit einer technischen Umrüstung verbunden werden?

Nein. Zunächst lässt sich der Liefervertrag für den beschriebenen Praxisbetrieb vergleichen. Eine Geräte- oder Messumstellung ist eine gesonderte Entscheidung mit eigenen Kosten und Anforderungen.

Weitere Möglichkeiten für Ihre Branche

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Quellen & Datenstand

Stand: 2026-09-09.

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