Stromsteuererstattung für produzierende Unternehmen

In einem gemischt genutzten Produktionsstandort muss die Mengenherleitung dem tatsächlichen Betrieb folgen. Ein Firmenname oder ein großer Stromanschluss ersetzt diese Prüfung nicht.

Unverbindlichen Rückruf anfordern

Betriebsbereiche nachvollziehbar abgrenzen

Ordnen Sie Produktionslinien, Hilfsanlagen, Verwaltung und fremdgenutzte Flächen den vorhandenen Zählern zu. Dokumentieren Sie, wer die Energie jeweils verwendet und welche Tätigkeit dort stattfindet. Wenn Unterzähler fehlen, sollte die fachliche Prüfung auch klären, welche belastbare Herleitung für den betreffenden Zeitraum möglich ist.

Hypothetisches Beispiel: Eine Linie wird ausgegliedert

Angenommen, ein Hersteller überträgt eine Fertigungslinie an ein anderes Unternehmen, während Druckluft und Hallenbeleuchtung gemeinsam bleiben. Die Stromrechnung läuft zunächst unverändert auf den bisherigen Betreiber. Für die Mengenprüfung wird festgehalten, ab wann wer die Linie betreibt und welche Versorgung über die gemeinsame Infrastruktur erfolgt. Die bisherige Unternehmensakte reicht dafür nicht unverändert aus. Der Übergang wird mit Verträgen, Messstellen und tatsächlichen Nutzungen dokumentiert.

Mengen und Veränderungen zusammenführen

Stellen Sie Rechnungen, Zählerstände und ein Verzeichnis wesentlicher Anlagen bereit. Kennzeichnen Sie Schichtwechsel, Stillstände und ausgelagerte Fertigung, damit unterschiedliche Jahre nicht vermischt werden. Erst nach der Prüfung von Unternehmen, Verwendung und Zeitraum lässt sich eine bestätigte Strommenge in eine Entlastungsrechnung übernehmen; die Gesamtmenge bleibt bis dahin lediglich ein Ausgangswert.

Zur Vorbereitung gehören Tätigkeitsbeschreibung, Stromabrechnungen, Anlagen- und Zählerübersicht sowie die Unterlagen zur Ausgliederung. Für gemeinsam erzeugte Nutzenergie ist die Empfängerzuordnung relevant. Vorhandene Datenlücken werden benannt und ihre geeignete Nachweisführung geklärt.

Häufige Fragen

Genügt die Branchenangabe im Handelsregister?

Für eine belastbare Prüfung braucht es die tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum. Eine allgemeine Branchenbezeichnung erklärt weder veränderte Betriebszweige noch den Umfang des stromverbrauchenden Unternehmens.

Ist gemeinsam erzeugte Druckluft einfach eigener Stromverbrauch?

Die Prüfung muss auch den tatsächlichen Nutzer der Nutzenergie berücksichtigen. Dokumentieren Sie die versorgten Unternehmen und verfügbaren Mengenbelege. Eine gemeinsame Leitung hebt die Unternehmensgrenze nicht auf.

Weitere Möglichkeiten für Ihre Branche

Welche Möglichkeiten passen zu Ihrem Betrieb?

Im Rückruf klären wir Ihre konkrete Situation und den nächsten sinnvollen Schritt.

Unverbindlichen Rückruf anfordern
Quellen & Datenstand

Stand: 2026-09-09.

Ihre Privatsphäre

Mit Ihrer Zustimmung können Sie YouTube-Videos abspielen und wir messen datensparsam über PostHog, welche Seiten genutzt werden. Videos starten erst nach Ihrem Klick. Mit „Nur notwendige“ bleiben diese Dienste aus. Ihre Auswahl wird auf diesem Gerät gespeichert und lässt sich über „Cookie-Einstellungen“ ändern.

Zur Datenschutzerklärung