PV-Contracting für den Einzelhandel

Beim Einzelhandelsdach zählen die Last der konkreten Filiale und die Verfügung über das Gebäude. Ein Verbrauch an anderen Standorten ist nicht automatisch vor Ort nutzbarer Solarstrom.

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Dach und Anschluss derselben Filiale prüfen

Ordnen Sie Dachfläche, Eigentümer und versorgte Zähler einander zu. Halten Sie Mietdauer, Sanierungspläne und Öffnungstage fest. Bei Kältefilialen hilft das Tagesprofil, bei saisonalem Handel zusätzlich der Jahresverlauf. Eine große Fläche allein sagt noch nichts über den direkt verwendbaren Ertrag aus.

Hypothetisches Beispiel: Gemieteter Markt mit geschlossenem Sonntag

Angenommen, ein Markt nutzt eine gemietete Halle und hat sonntags geschlossen. Die Kühlung läuft weiter, große Teile von Licht und Lüftung dagegen nicht. Das Erzeugungsmodell wird daher mit Arbeitstagen und Schließtagen getrennt abgeglichen. Vor einem verbindlichen Angebot wird geklärt, ob der Eigentümer die Dachnutzung über die vorgesehene Vertragszeit ermöglicht und ob Dacharbeiten geplant sind. Der Verbrauch anderer Filialen wird dem Dach nicht einfach zugerechnet.

Für den Standort rechnen

Lassen Sie zeitgleichen Verbrauch einschließlich geschlossener Tage modellieren. Prüfen Sie, wer den Solarstrom bezieht und wie Reststrom beschafft wird. Vergleichen Sie anschließend Preis, Zusatzkosten und Folgen eines Filialumbaus oder Betreiberwechsels. Wenn mehrere Dächer betrachtet werden, benötigt jedes seine eigene Verbrauchs- und Eigentumsprüfung, bevor ein Portfoliowert gebildet wird.

Benötigt werden Miet- und Dachunterlagen, standortbezogener Lastgang, Öffnungskalender und Reststromvertrag. Lassen Sie zeigen, welche Menge der Markt direkt bezieht und wie übrige Erzeugung behandelt wird. Bei einem möglichen Standortwechsel werden die vertraglichen Folgen gesondert geprüft.

Häufige Fragen

Reicht der hohe Jahresverbrauch unseres Filialnetzes?

Für das Dachkonzept zählt zunächst die Last der tatsächlich einbezogenen Messstellen. Andere Standorte benötigen eine eigene Liefer- und Abwicklungsstruktur. Ihre Jahresmengen belegen keine direkte Nutzung am Markt.

Ist der geschlossene Sonntag ein Ausschlussgrund?

Nein. Die verbleibende Last wird in die Rechnung aufgenommen. Entscheidend sind ihr zeitlicher Verlauf und die Kostenregeln für nicht direkt genutzte Erzeugung. Das konkrete Angebot muss auch die Schließtage abbilden.

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Quellen & Datenstand

Stand: 2026-09-09.

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